Das Ingenieurbüro A, welches das neue Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Z erarbeitet hat, führt hierzu in seiner Stellungnahme "Abwassergebühren für Ferienhäuser in der Gemeinde Z", auf die sich der Gemeinderat in diesem Verfahren ergänzend beruft, im Wesentlichen was folgt an: Die Gemeinde Z sei eine Gemeinde mit variierender Einwohnerzahl. So betrage der jährliche Einwohnerspitzenwert ca. x Personen, wobei davon ungefähr 12% nicht ständig in der Gemeinde wohnhaft seien (Ferienhäuser).