Die Bereitstellung müsse also das ganze Jahr gewährleistet und die Anlagen unterhalten werden. Diese Kosten hätten auch die Ferienhausbesitzer, wie die Besitzer der dauernd bewohnten Liegenschaften teilweise mitzutragen. Da die Dauerbewohner mehr über die Mengengebühr, welche ebenfalls einen Teil der Fixkosten abdecke, bezahlen würden, hätte ein Ausgleich bei den Ferienhäusern gefunden werden müssen. Dieser Ausgleich fände bei der Grundgebühr statt, indem die nicht dauernd bewohnten Liegenschaften um zwei Tarifzonen höher eingestuft würden.