Grundstücke mit ein- bis zweigeschossigen Wohnbauten und lockerer Bebauung sowie einem mittleren Versiegelungsgrad von 30% zugeordnet. Er hat daraufhin, da es sich beim Gebäude des Beschwerdeführers um ein Ferienhaus handelt, eine Erhöhung um zwei Tarifzonen vorgenommen und diese anschliessend noch um eine Tarifzone reduziert, was eine Tarifzone von 4 ergab (Tarifzone 3+2-1). Die Reduktion um eine Tarifzone erfolgte gemäss Einspracheentscheid deshalb, da beim Grundstück des Beschwerdeführers das Meteorwasser aufgrund eines bestehenden Trennsystems nicht in die Kanalisation fliesst.