41 einer Tarifzone zugewiesen. So werden nach Art. 41 Abs. 1 des Reglementes alle an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücke in zehn Tarifzonen eingeteilt, wobei alle Stockwerke mit Gewerbe- oder Wohnnutzung als Geschoss betrachtet werden. Die einzelnen Tarifzonen sind im Reglement, ebenfalls in Art. 41 Abs. 1, definiert. Bei besonderen Verhältnissen kann der Gemeinderat gemäss Art. 40 Abs. 3 des Reglementes die Betriebsgebühren über eine neue Tarifzonenzuteilung angemessen erhöhen oder herabsetzen, sofern dies bei der Festlegung der Tarifzonen nicht bereits berücksichtigt worden ist.