45 Abs. 3 des Reglementes). Grundlage für die Berechnung der Grundgebühr ist die gewichtete Grundstücksfläche; Grundlage für die Bemessung der Mengengebühr ist der Frisch- und/oder Brauchwasserverbrauch des abgelaufenen Jahres (Art. 45 Abs. 5 und 6 des Reglementes). b) (...) c) (...) 3. - Der Beschwerdeführer wendet sich in seinen Eingaben ans Verwaltungsgericht, was die Festsetzung der Grundgebühr angeht, gegen die Einteilung seines Ferienhauses in die Tarifzone 4. a) Laut Art. 42 Abs. 2 des Reglementes wird jedes an die Abwasseranlage angeschlossene oder nutzniessende Grundstück vom Gemeinderat nach den Kriterien gemäss Art. 40 Abs. 3 und Art. 41 einer Tarifzone zugewiesen.