Aufgrund der Lage insbesondere der Halle, des Baus von Parkplätzen entlang der Halle sowie deren Nutzungsmöglichkeiten über den Schul- und Bildungsbetrieb hinaus kann nicht bezweifelt werden, dass ein beträchtlicher Teil des Verkehrs auf dem ausgebauten Teil der Strasse Y im Zusammenhang mit den dortigen Gebäuden und Anlagen steht. Damit kommt der Ausbau Strasse auch in besonderem Masse der Bewirtschaftung der im Verwaltungsvermögen der Gemeinde befindlichen Anlagen zugute. Unter diesem Gesichtpunkt ist es fraglich, ob der Gemeinderat sich auf den Standpunkt stellen kann, mit der Übernahme von 60 % der Baukosten sei der Gemeindeanteil abgegolten.