Im vorliegenden Falle dient der Ausbau der Strasse Y zum einen genau dem in der Strassenverordnung vorgesehenen Zweck von Gemeindestrassen 2. Klasse. So soll das Industrie- und Gewerbegebiet mit einer den entsprechenden Ansprüchen genügenden Strasse gemäss dem Verkehrsrichtplan an das übergeordnete Strassennetz angebunden werden, dies auch im Zusammenhang mit der neuen Ortskernplanung, dem neuen Autobahnanschluss und den daraus folgenden Änderungen der Verkehrsführung in der Gemeinde Z. Zum andern dient der Ausbau der Strasse Y auch einer besseren und sichereren Erschliessung der gemeindeeigenen Schul- und Freizeitanlagen, insbesondere auch der Mehrzweckhalle.