Je gewichtiger nun die Funktion einer Strasse ist, umso wichtiger ist auch das öffentliche Interesse daran, weshalb der Gemeindeanteil bei Gemeindestrasse 1. Klasse gemäss dem kommunalen Strassenreglement 100 % beträgt. b) Im vorliegenden Falle dient der Ausbau der Strasse Y zum einen genau dem in der Strassenverordnung vorgesehenen Zweck von Gemeindestrassen 2. Klasse.