Gemeindestrassen 3. Klasse schliesslich dienen der Feinerschliessung von Quartieren und münden in verkehrs- oder nutzungsorientierte Gemeindestrassen. Sie haben überwiegend Erschliessungsfunktion und sind in der Regel nutzungsorientiert (Abs. 4). Der Kostenanteil der Gemeinde steht somit im Verhältnis zur entsprechenden Funktion, welche einer bestimmten Klasse von Gemeindestrassen zugeordnet ist. Je gewichtiger nun die Funktion einer Strasse ist, umso wichtiger ist auch das öffentliche Interesse daran, weshalb der Gemeindeanteil bei Gemeindestrasse 1. Klasse gemäss dem kommunalen Strassenreglement 100 % beträgt.