Auf diesem Gebiet befinden sich die Mehrzweckhalle sowie die Schul- und Sportanlagen der Primarschule und des Oberstufenzentrums. Die Strasse Y ist gemäss dem Strassenverzeichnis der Gemeinde Z als Gemeindestrasse 2. Klasse eingereiht. Gestützt auf § 51 Abs. 2 StrG, wonach die Gemeinde die Kosten für den Bau von Gemeindestrassen nach dem Perimeterverfahren ganz oder teilweise den Interessierten überbinden kann, bestimmt Art. 15 des kommunalen Strassenreglements die Beiträge der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen an die Kosten für den Bau von Gemeindestrassen. Für Gemeindestrassen der 1. Klasse betragen diese 0 % (lit. a), für solche der 2. Klasse 40 % (lit.