16 Abs. 3 OHG. Gerade im Bereich des Kindesmissbrauchs besteht nämlich die Problematik, dass die kindlichen Opfer oft nicht in der Lage sind, den sexuell missbräuchlichen Charakter der erfolgten Übergriffe zu erkennen, oder dass sie wegen emotionaler und wirtschaftlicher Abhängigkeiten unter dem Druck stehen, schweigen zu müssen und die Tat jahrelang verdrängen. Nicht selten werden deshalb sexuelle Missbräuche erst nach Jahren bekannt, weil viele Opfer erst dann über ihren sexuellen Missbrauch sprechen können.