Erst nachdem es im Februar 2000 seiner Mutter das ganze Ausmass der Straftaten offenbart hatte, war es den Eltern möglich, die massgebliche Schädigung ihres Sohnes zu erkennen und abzuwägen, welche weit reichenden physischen und psychischen Folgen diese massiven Übergriffe für ihn haben werden. Dementsprechend war es ihnen als gesetzliche Vertreter des Opfers auch erst ab diesem Zeitpunkt möglich, Entschädigung und v.a. auch eine diesen massiven Straftaten angemessene Genugtuung vom Täter zu fordern bzw. ein entsprechendes Gesuch bei der Opferhilfebehörde zu stellen.