Was zudem die von der Vorinstanz aufgeführten Aussagen des Opfers "seit es rausgekommen ist, ist nichts mehr passiert..." und "wenn der Täter versuchte, sich zu nähern, dann machten wir einen grossen Bogen" betrifft, ist anzumerken, dass diese Aussagen nicht in den aufgelegten Befragungsprotokollen des Opfers zu finden sind. Der Aussage des Opfers steht zwar die konkrete Aussage des Täters entgegen, dass er nach seinem Klinikaufenthalt in St. Urban im April/Mai 1999 keinen sexuellen Kontakt mehr mit A hatte, doch ist diese aufgrund der dem Täter im medizinisch-psychiatrischen Zusatzgutachten attestierten zweifelhaften Glaubwürdigkeit zu relativieren. (...) 4. - a)