Zudem ist es auch fraglich, ob insbesondere ein 12-jähriges Kind mit der Aussage "bis vor kurzem" ein Geschehnis verbindet, welches fast ein Jahr zurückliegt. Was zudem die von der Vorinstanz aufgeführten Aussagen des Opfers "seit es rausgekommen ist, ist nichts mehr passiert..." und "wenn der Täter versuchte, sich zu nähern, dann machten wir einen grossen Bogen" betrifft, ist anzumerken, dass diese Aussagen nicht in den aufgelegten Befragungsprotokollen des Opfers zu finden sind.