| | Entscheid: | Der 1988 geborene A wurde im Alter zwischen 5 und 11 Jahren Opfer von schwersten sexuellen Misshandlungen. Das Ausmass dieser Übergriffe wurde dabei erst im Verlaufe des Untersuchungsverfahrens ersichtlich. In einer ersten Befragung am 16. Juni 1999 war A nicht in der Lage gewesen, über die Verfehlungen des Täters vollständig Auskunft zu geben. Erst Ende Februar 2000 schilderte er gegenüber seiner Mutter die schweren Misshandlungen und in einer erneuten Befragung am 21. März 2000 konnte er darlegen, in welchem Umfange er vom Täter über Jahre hinweg sexuell missbraucht worden war. In der Folge wurde die strafrechtliche Untersuchung ausgeweitet.