Agner/ Digeronimo/Neuhaus/Steinmann, Kommentar zum Gesetz über die direkte Bundessteuer, Ergänzungsband, Zürich 2000, N 1a zu Art. 36 Abs. 2 DBG). Angesichts dieser klaren und eindeutigen Auslegung des identisch lautenden Art. 36 Abs. 2 DBG besteht nach Ansicht des Gerichts kein Raum für eine abweichende Auslegung des Art. 11 Abs. 1 StHG. Es lassen sich denn insbesondere auch dem bereits erwähnten Bundesgerichtsurteil vom 23. Dezember 1998 (StR 54 S. 414 ff.) keinerlei Hinweise entnehmen, inwiefern die Rechtslage in Bezug auf die Regelung im StHG anders sein sollte als in Bezug auf die identische Regelung im DBG.