Das heute gültige Steuergesetz enthält - wie erwähnt - die gleiche Bestimmung wie das vor 2001 massgebende Steuergesetz. In der Botschaft des Regierungsrates vom 5. Februar 1999 (B 160, in: GR 1999 S. 405 ff.) wurde dem Grossen Rat lediglich eine Änderung bzw. Anpassung der Tarifstruktur vorgeschlagen, wobei der Einkommenssteuertarif für Familien gemäss Abs. 2 den bisherigen Familienabzug auf der Basis einer prozentualen Ermässigung ersetzen solle (GR 1999 S. 494). Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde alsdann über Ausgestaltung und Höhe der Tarife gestritten, der Wortlaut der Norm selber stand jedoch nicht zur Diskussion (vgl. GR 1999 S. 1223 f. und 1474).