DBG Anspruch auf den Verheiratetentarif (bzw. Familientarif) auch verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene oder ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten (vgl. dazu auch Baumgartner, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/2a, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Basel 2000, N 36 zu Art. 36 DBG). Der Gesetzgeber hat diese identischen Bestimmungen von DBG und StHG zur gleichen Zeit erlassen und es ist nicht anzunehmen, dass er dabei unterschiedliche Ziele verfolgte.