StHG entbehrten einer verfassungsmässigen Grundlage, weil sie allesamt das Steuermass betreffen würden (Reich, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/1, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, 2. Aufl., Basel 2002, N 3 zu Art. 11 StHG mit Hinweisen auf weitere Lehrmeinungen und Voten bei der parlamentarischen Beratung). Etwas relativer äussert sich Yersin (Steuerharmonisierung und kantonales Recht, in: ASA 64,97 ff.), wonach die Vorschriften hinsichtlich ihrer Verfassungsmässigkeit nicht über jeden Zweifel erhaben seien (Reich, a.a.O., N 3 zu Art.