1), die Auslagen für die Durchführung des Erwerbsgeschäfts (Ziff. 2), Aufwendungen für dauernde Wertvermehrung (Ziff. 3), die Erschliessungskosten (Ziff. 5) und Perimeterkosten für Strassen, Gewässerverbauungen, Wasserleitungen und Kanalisationen usw. Bei den von der Einspracheinstanz anerkannten Kosten handelt es sich um Beurkundungskosten, Grundbuchkosten, Kosten für die Kraftloserklärung eines Schuldbriefs, Abbruchkosten, Inseratekosten, Geometerkosten, Notarkosten in Zusammenhang mit der Parzellierung, Kosten im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan sowie Kosten für eine Bewilligung um Unterabstand zum Wald (Forstamt). In masslicher Hinsicht sind diese Kosten unbestritten.