{"Signatur": "LU_VWG_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2004-08-24", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_002_A-03-277_2004-08-24.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2525", "Checksum": "786b55ba149aec4330b4117d3462969e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 03 277", "2004 II Nr. 31"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 24.08.2004 A 03 277 (2004 II Nr. 31)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Abgaberechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Abgaberechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "§§ 13 Abs. 1, 17 und 19 GGStG. Überführung eines Grundstückes vom Privat- ins Geschäftsvermögen. Massgebender Überführungswert bei Fehlen eines Aktivierungswertes. Beim Überführungswert können keine Abzüge von Kosten beim Veräusserungsgeschäft vorgenommen werden; es können jedoch Aufwendungen, insbesondere wertvermehrende Investitionen, aufgerechnet werden. | Grundstückgewinnsteuer"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:18:56", "Checksum": "3dd936d6ab168e15ab4fca05798504ca", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht Abgaberechtliche Abteilung 24.08.2004 A 03 277 (2004 II Nr. 31)\nRegeste:\n§§ 13 Abs. 1, 17 und 19 GGStG. Überführung eines Grundstückes vom Privat- ins Geschäftsvermögen. Massgebender Überführungswert bei Fehlen eines Aktivierungswertes. Beim Überführungswert können keine Abzüge von Kosten beim Veräusserungsgeschäft vorgenommen werden; es können jedoch Aufwendungen, insbesondere wertvermehrende Investitionen, aufgerechnet werden. | Grundstückgewinnsteuer\n\n| Instanz: | Verwaltungsgericht |\n|---|---|\n| Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung |\n| Rechtsgebiet: | Grundstückgewinnsteuer |\n| Entscheiddatum: | 24.08.2004 |\n| Fallnummer: | A 03 277 |\n| LGVE: | 2004 II Nr. 31 |\n| Leitsatz: | §§ 13 Abs. 1, 17 und 19 GGStG. Überführung eines Grundstückes vom Privat- ins Geschäftsvermögen. Massgebender Überführungswert bei Fehlen eines Aktivierungswertes. Beim Überführungswert können keine Abzüge von Kosten beim Veräusserungsgeschäft vorgenommen werden; es können jedoch Aufwendungen, insbesondere wertvermehrende Investitionen, aufgerechnet werden. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}