Eine konfiskatorische Besteuerung liegt also vor, wenn die Steuern so ausgestaltet werden, dass das Eigentum als ein jedermann zugängliches Rechtsinstitut infrage gestellt oder das Vermögen fortlaufend ausgehöhlt wird. Wo die Grenzen zwischen einer zulässigen steuerlichen Belastung und einem verfassungswidrigen konfiskatorischen Eingriff in das Eigentum zu ziehen sind, lässt sich nicht in allgemein gültiger Weise bestimmen, sondern hängt vom Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Dauer der Massnahme, relativer Tiefe des fiskalischen Eingriffs, Kumulation mit andern Abgaben sowie von der Möglichkeit der Überwälzung der Steuer ab (Häfelin/Müller, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 4.