Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist deshalb auch zu berücksichtigen, wie weit das zu besteuernde Objekt "konsolidiert" ist. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der anlässlich der Veräusserung eines Grundstückes erzielte Spekulationsgewinn relativ hoch besteuert wird, während bei längerer Besitzesdauer eine Ermässigung eintritt. Aus den gleichen Überlegungen ist es zulässig, erbrechtliche Zuwendungen an Nichtverwandte oder an Angehörige einer weiter entfernten Parentel stärker zu belasten als Zuwendungen an die eigenen Kinder.