Sie schützt aber namentlich vor einer konfiskatorischen Belastung durch Häufung verschiedener Steuern, z.B. durch Kumulierung von Erbschaftssteuern einerseits und periodischen Steuern wie Vermögens- und Einkommenssteuern andererseits. Denn die konfiskatorische Wirkung der Besteuerung hängt nicht allein von einem ziffernmässig bestimmbaren Steuersatz ab; vielmehr sind Bemessungsgrundlage, Dauer und relative Tiefe des fiskalischen Eingriffs sowie dessen Kumulation mit anderen Abgaben und die Möglichkeit der Überwälzung der Steuern zu berücksichtigen.