Sinngemäss will der Beschwerdeführer mit seinem Vorbringen geltend machen, dass eine Belastung bis zu 40 % von nichtverwandten Erben eine konfiskatorische Besteuerung darstelle. aa) Das Bundesgericht hat mehrfach erkannt, dass vor der verfassungsmässigen Eigentumsgarantie Verpflichtungen zu Steuerleistungen nur standhalten, wenn sie den Wesenskern des Privateigentums unangetastet lassen. Als Institutsgarantie schützt die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) die Eigentumsordnung in ihrem Kern.