| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A wurde von der zweiten Ehefrau seines Vaters adoptiert, nachdem seine leibliche Mutter verstorben war. Deren Mutter hat A in ihrem Testament als Erben eingesetzt, auf welchen schliesslich ein Anteil von knapp Fr. 900'000.-- entfiel. In der Folge wurde A gemäss dem Steuersatz von 20 %, zuzüglich Progression, für nicht verwandte Personen zu einer Erbschaftssteuer von rund Fr. 350'000.-- veranlagt.