Die Formulierung " im Hinblick auf solche Faktoren" verweist nun klar auf das Erfordernis gemäss erstem Satzteil, nämlich den qualitativen Bezug zur Art der Steuer. Im Gegensatz dazu könnte aus der Wortfolge "und die Faktoren, welche die Steuerpflicht auslösen" abgeleitet werden, massgebend seien die erst nach Konkurseröffnung eingetretenen Steuerfaktoren, so wie hier aufgrund des Geschäftsergebnisses und dem Stand des Eigenkapitals am Ende der Steuerperiode.