Doch ist ihnen deshalb die Legitimation nicht abzusprechen, denn es gehört zu ihrer beruflichen Tätigkeit, die vom Stadtrat gesperrten Strassen auch nachts regelmässig zu benutzen. Angesichts der Tatsache, dass bei Allgemeinverfügungen in der Regel kein Anhörungsverfahren im rechtlich engen Sinn durchgeführt wird, dürfen an die Legitimation keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, wobei die Beschwerdebefugnis nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist. Dabei sind die Art der Verkehrsmassnahme, die Bedeutung für den einzelnen Beschwerdeführer und die geltend gemachten Interessen gegeneinander abzuwägen.