Die Vereinsmitglieder können sich daher auf ein aktuelles und praktisches Interesse an der Überprüfung der angefochtenen Massnahmen berufen. Sie sind zwar nicht in der Weise betroffen wie ein Privateigentümer oder ein Geschäftsinhaber, die Liegenschaften im fraglichen Quartier besitzen oder bewirtschaften. Doch ist ihnen deshalb die Legitimation nicht abzusprechen, denn es gehört zu ihrer beruflichen Tätigkeit, die vom Stadtrat gesperrten Strassen auch nachts regelmässig zu benutzen.