Es ist unbestritten, dass die dem Verein angeschlossenen Taxihalter oder Taxiunternehmer die betroffenen Strassenabschnitte, für welche ein Nachtfahrverbot angeordnet wurde, regelmässig befahren, sei es um Quartierbewohner zu bedienen, sei es um in einen anderen Ortsteil der Stadt zu gelangen. Insofern sind sie weit mehr durch die Massnahmen betroffen als irgendein beliebiger Autofahrer, der die betreffenden Strassen in Zukunft möglicherweise befahren wird. Die Vereinsmitglieder können sich daher auf ein aktuelles und praktisches Interesse an der Überprüfung der angefochtenen Massnahmen berufen.