Bezeichnenderweise wird denn auch in der Beschwerde nicht vom Interessenverband gesprochen, sondern von den Taxiunternehmern. Damit wird deutlich, dass die Beschwerdeführerin die Interessen ihrer einzelnen Mitglieder wahren will. Entgegen der Auffassung des Stadtrates ist nun aber die Legitimation der Beschwerdeführerin zu bejahen. Dass sie als Verein eine juristische Person ist, wurde bereits erwähnt. Gemäss Art. 2 der Statuten bezweckt der Verein, die gemeinsamen Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber den Behörden zu vertreten und insbesondere als Ansprechpartner der Behörde die Interessen der Vereinsmitglieder zu wahren.