Als Ziel einer Tätigkeit werden die Begriffe "öffentlicher Zweck" und "öffentliche Aufgabe" synonym verwendet. Der Begriff "öffentliche Aufgabe" wird aber auch verwendet, um die Tätigkeit selbst zu umschreiben, während der öffentliche Zweck keine Tätigkeit bedeutet. Eine Institution verfolgt einen "öffentlichen Zweck", die "öffentliche Aufgabe", welche die Institution erfüllt (Kuster, a.a.O., S. 218). Mit andern Worten: der öffentliche Zweck besteht in einer bestimmten Tätigkeit. Transparenz, wie sie die Beschwerdeführerin definiert - Offenlegung von persönlichen und finanziellen Daten - beinhaltet keine öffentliche Aufgabe, d.h. eine Aufgabe, die dem Gemeinwesen obliegt.