Die Stiftung erachtet Kandidaten als unterstützungswürdig, die möglichst viele der genannten persönlichen Verhältnisse offen legen (in der oben angeführten Priorität). Die Unterstützung der Destinatäre durch die Stiftung erfolgt durch folgende Leistungen: Beratung der Kandidaten, Vorstellung unterstützungswürdiger parteiloser Politiker und Richter in der Öffentlichkeit (durch Medien, Inserate, Berichte, Vortragszyklen, Internet, Darstellung von Tätigkeiten und Leistungen parteiloser und parteigebundener Politiker und Richter) und durch finanzielle Beiträge (§ 4 des Reglements). b) (...) c)