Angabe der für eine persönliche Kandidatur eingesetzten finanziellen Mittel, Zivilstand, Anzahl Kinder und Angabe von Grundeigentum (Art, Ort, Wert). Die Stiftung erachtet Kandidaten als unterstützungswürdig, die möglichst viele der genannten persönlichen Verhältnisse offen legen (in der oben angeführten Priorität).