Die Stiftung unterstützt parteilose und unabhängige Menschen, die in der Schweiz für ein politisches Amt (Exekutive oder Legislative) oder für ein richterliches Amt (Judikative) kandidieren und die ihre persönlichen Verhältnisse so offen legen, dass die Informationen möglichst allen Wählern zugänglich sind (z.B. über Internet, Schaukasten, Presse, Hinterlegung am Sitz der Stiftung etc.). Sie erachtet die Offenlegung der folgenden persönlichen Verhältnisse eines Kandidaten als informativ und für den Wähler nötige Entscheidungsgrundlage: Lebenslauf, Strafregisterauszug (ohne Vorstrafen), Betreibungsregisterauszug, Auszug aus dem Steuerregister mit Angabe des steuerbaren Einkommens und