von aussen, handeln können. § 3 des Reglements definiert die "unterstützungswürdigen Destinatäre" folgendermassen: Die Stiftung unterstützt parteilose und unabhängige Menschen, die in der Schweiz für ein politisches Amt (Exekutive oder Legislative) oder für ein richterliches Amt (Judikative) kandidieren und die ihre persönlichen Verhältnisse so offen legen, dass die Informationen möglichst allen Wählern zugänglich sind (z.B. über Internet, Schaukasten, Presse, Hinterlegung am Sitz der Stiftung etc.).