Demnach setzt die Verfolgung von öffentlichen Zwecken voraus, dass sich die Institution im Bereich der übergeordneten Interessen des öffentlichen Gemeinwesens betätigt. Gegenstand der Tätigkeit können grundsätzlich die gleichen Aufgaben sein, die in der Regel auch vom Gemeinwesen zu bewältigen sind, wie Lieferung von Wasser und Elektrizität, Gasversorgung über ein Leitungsnetz, Führung von Altersheimen und Spitälern, Erfüllung von kulturellen Aufgaben (Bibliotheken usw.) oder Betrieb von Freizeitinfrastruktur wie öffentliche Schwimmbäder und Eisbahnen.