Die Stiftung A bezweckt die Unterstützung parteiloser und unabhängiger Politiker (Mitglieder der Exekutive und der Legislative in Bund, Kantonen und Gemeinden) und Richter in der ganzen Schweiz. Art und Voraussetzungen der Leistungen der Stiftung sind in einem vom Stiftungsrat erlassenen Reglement geregelt. Ein Gesuch um Steuerbefreiung wegen Verfolgen von öffentlichen Zwecken wiesen die Steuerbehörden des Kantons Luzern ab. Nachdem auch der dagegen eingereichten Einsprache kein Erfolg beschieden war, erhob die Stiftung Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit folgender Begründung abgewiesen, soweit es darauf eintrat: 3.- a) Art.