Die parlamentarische Beratung bestärkt dies, wie im Folgenden noch darzulegen sein wird. c) Der Antrag der Kommission knüpfte die Prämienverbilligung an die «aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse» an. Im Ständerat wurde dargelegt, «mit dem Kommissionsantrag berücksichtigen wir Situationen, in denen beim Einkommen eine Änderung entsteht: Je nachdem, ob der Berechtigte mehr oder weniger Einkommen hat, kann der Kanton eine Subvention gewähren, erhöhen oder streichen» (Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Ständerat, Frühjahrssession 1999, Sitzung vom 15.3.1999, Votum Cottier, S. 171).