Dabei handle es sich vor allem darum, Möglichkeiten zu schaffen, die es erlauben, dass bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder bei Änderung der Familienverhältnisse von Versicherten eine allfällige Anspruchsberechtigung aufgrund der aktuellsten Bemessungsgrundlagen geprüft wird. Die Kantone sollen daher verpflichtet werden, dass bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen jeweils grundsätzlich die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse zu berücksichtigen sind (vgl. BBl 1999 I S. 830 und 845). Die parlamentarische Beratung bestärkt dies, wie im Folgenden noch darzulegen sein wird.