Diesen Erwägungen gingen folgende Darlegungen in der Botschaft des Bundesrates voran. Mit den vorgeschlagenen Änderungen solle das Verfahren versichertenfreundlicher ausgestaltet werden. Freilich gehe es nicht darum, auf die Bemessungsgrundlage laut Steuerdaten grundsätzlich zu verzichten. Doch wurde vorgesehen, dass die Kantone bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse zu berücksichtigen haben.