2b mit Hinweisen). Diese Rechtsprechung betrifft namentlich Art. 65 KVG in der bis Ende 2000 in Kraft gewesenen Fassung. Laut § 5 Abs. 3 PVG sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Jahres massgebend, für welches die Prämienverbilligung beansprucht wird. Diese Bestimmung ist nachfolgend im Hinblick auf die bundesrechtliche Regelung gemäss Art. 65 Abs. 3 KVG in der revidierten Fassung zu prüfen. 3. - a) (...) b) Art.