Nach § 3 Ziff. 2 HStG sind Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten, auch als Folge der güterrechtlichen Auseinandersetzung, sowie zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie, gleichgültig ob das Grundstück unter Lebenden oder durch Erbschaft erworben wird, steuerfreie Handänderungen. § 3 Ziff. 3 HStG wiederum erklärt den Übergang eines Grundstücks vom Erblasser an die Erbengemeinschaft für steuerfrei, ausgenommen bei Veräusserung eines Grundstücks durch die Erbengemeinschaft an einen Dritten sowie bei Übergang eines Grundstücks an einen Alleinerben. Vorbehalten bleibt die Steuerbefreiung gemäss Ziff.