Berufung auf Steuerbefreiung wegen Realteilung im vorliegenden Fall zugelassen (Erw. 5). | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Im Jahre 1990 errichteten die Eheleute A mit ihren Töchtern B und C eine Familiengemeinderschaft. Der Vertrag trat mit dem Ableben des Vaters in Kraft. Das Gemeinderschaftsgut besteht vor allem aus Grundstücken. Mit öffentlich beurkundeter Vereinbarung vom 31. August 2000 regelten die verbliebenen Gemeinder (Mutter und die zwei Töchter) u.a. den Austritt der Tochter B aus der Gemeinderschaft. Im Rahmen der Abgeltung wurden der austretenden Gemeinderin (der Tochter B) verschiedene Grundstücke zu Alleineigentum zugewiesen.