Im Übrigen hat die Opferberatungsstelle inzwischen Kostengutsprache für die Rechtsvertretung zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung erteilt. Schliesslich bleibt zu bedenken, dass die SUVA auf begründetes Gesuch hin und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die unentgeltliche Verbeiständung gewährt. Dies gibt auch der Beschwerdeführer selbst zu. Er wurde von der Anstalt denn auch angehalten, die entsprechenden Formulare ausgefüllt einzureichen. Aufgrund der vorliegenden Akten ist nicht ersichtlich, ob er dieser Aufforderung jemals Folge geleistet hat. (...) Dieser Frage braucht jedoch nicht weiter nachgegangen zu werden.