Enge Beziehungen zur Gemeinde Y lassen sich daraus jedoch nicht ableiten: Hauptsächlicher Gesellschaftszweck ihrer GmbH ist der Erwerb und die dauernde Verwaltung von Beteiligungen an andern kommerziellen, industriellen und finanziellen Unternehmungen und an Immobiliengesellschaften. Eine solche wirtschaftliche Tätigkeit beschränkt sich nun keineswegs speziell auf Nidwaldner Geschäftsbeziehungen, was auch nicht geltend gemacht wird. Zudem sind Teilhaber der GmbH einzig die Beschwerdeführer und sie haben denn auch den Sitz der GmbH, nach ihrem Umzug in den Kanton Aargau, an ihren neuen Wohnort verlegt.