Aus den Erwägungen: 1. - Am 1. Januar 2001 ist das Steuergesetz vom 22. November 1999 in Kraft getreten, welches das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Steuergesetz in der Fassung vom 27. Mai 1946 ersetzt. Das neue Recht findet erstmals auf die im Kalenderjahr 2001 zu Ende gehende Steuerperiode Anwendung. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde richtet sich gegen den Einspracheentscheid vom 14. März 2002, mit welchem festgestellt wurde, dass die Beschwerdeführer auch nach dem 31. Oktober 1998 weiterhin in Z steuerpflichtig sind.