| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Direkte Bundessteuer | | Entscheiddatum: | 30.06.2003 | | Fallnummer: | A 02 60_2 | | LGVE: | 2003 II Nr. 19 | | Leitsatz: | Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG. Abziehbarkeit von Beiträgen an Vorsorgeeinrichtungen. Wird ein Einkauf von Beitragsjahren in eine Vorsorgeeinrichtung getätigt und kurze Zeit später eine Kapitalleistung für selbstgenutztes Wohneigentum bezogen, so liegt zumindest dann eine Steuerumgehung vor, wenn im Zeitpunkt des Einkaufs bereits feststeht, dass ein Vorbezug für Wohneigentum erfolgen wird.