Dies widerspricht dem Grundgedanken des Aufbaus eines Alterskapitals, selbst wenn argumentiert wird, die Kapitalauszahlung für Wohneigentum stelle auch eine Form der Altersvorsorge dar. Wird nämlich frei verfügbares Kapital in eine Vorsorgeeinrichtung einbezahlt und kurz darauf für Wohneigentum wieder bezogen, so liegt bei diesem Vorgehen nicht primär das Motiv der Altersvorsorge, sondern hauptsächlich das der Steuerersparnis zu Grunde, ansonsten solches Kapital ja auch direkt für den Erwerb von Wohneigentum eingesetzt werden könnte.