Bei einer Gesamtbetrachtung, d.h. über den Zeitraum des aktiven Erwerbs und des späteren Bezugs der Altersleistung, wird somit grundsätzlich eine der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechende Besteuerung erreicht (vgl. zum Ganzen: Entscheid der Bundessteuer-Rekurskommission Zürich vom 26. Juni 2002, in StE 2002 B 27.1 Nr. 27 mit Hinweis auf Peter-Szerenyi, Der Begriff der Vorsorge im Steuerrecht, 2001, S. 35). Wird jedoch die Vorsorgeleistung in Form einer Kapitalzahlung erbracht, so stellt sich das Problem der sogenannten Pro-gressionsverschärfung, die einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht entspricht, denn der Progressionstarif von Art.